Semesterticket

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Freie Fahrt durch Berlin und Umgebung

Das Semesterticket (auch „Studi-Ticket“oder „Semtix“ genannt) ist ein Fahrausweis, der im Tarifbereich des Deutschlandtickets in allen Nahverkehrsmitteln (d.h. U- und S-Bahn, Busse, Trams, Fähren und Regionalbahnen, ausgenommen Ausflugs- und Sonderlinien) für Studierende ein Semester lang gilt.

Die Einführung des Semestertickets ist durch das Berliner Hochschulgesetz vorgesehen und wird zwischen dem AStA der Hochschule und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg verhandelt.

Die Studierenden der HWR Berlin erwerben das Semesterticket durch die Entrichtung des Semesterbeitrags bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen möchten. Die Studierenden der HWR haben sich in einer Urabstimmung mehrheitlich für das Semesterticket entschieden. Es ist somit ein Solidarmodell.

Der Beitrag für das Semesterticket ist bei der Immatrikulation und mit jeder Rückmeldung fällig.

„Das Semesterticket ist nur zusammen mit dem Personalausweis gültig und somit nicht übertragbar: Mit dem Semtix kannst Du das gesamte öffentliche Verkehrsnetz innerhalb Deutschlands und während des gesamten Semesters nutzen.

Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem von den neun folgenden Befreiungsgründen möglich, die du hier vorfindest:

Befreiungsgründe nach Semesterticketsatzung
  1. Chronische Krankheit / Behinderung
  2. Auslandssemester, wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Berlin aufhält
  3. Pflichtpraktikum, wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Berlin aufhält
  4. Abschlussarbeit, wenn sich der Studierende mindestens 3 zusammenhängende Monate in einem Semester studienbedingt außerhalb von Berlin aufhält
  5. In einem Teilzeit- oder berufsbegleitendem (nicht Duales Studium) Studium eingeschrieben
  6. Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  7. Studierende mit Firmentickets
  8. Urlaubssemester
  9. Exmatrikulation
Aufenthalt außerhalb von Deutschland

Bei einem Aufenthalt außerhalb von Deutschland müssen für eine Semesterticketbefreiung alle der drei folgenden Kriterien erfüllt sein, ansonsten ist ein Antrag zwecklos und wird direkt abgelehnt:

  1. Aufenthalt von mindestens 3 zusammenhängenden Monate in einem Semester
  2. studienbedingter Aufenthalt
  3. Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Deutschlandtickets

WICHTIGE INFO: Bitte keine Campuscards per Post an uns senden!

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